- Startseite
- über uns
- Aktuelles
- Unser Schulleben
- Unser Hort
- Für Eltern
- Unser Förderverein
Im gesamten Schulgrundstück verhält sich jeder so, dass sich andere nicht gestört oder belästigt fühlen.
Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Höflichkeit kennzeichnen unser Miteinander. Die Schüler grüßen die Lehrer, Erzieher, andere Mitarbeiter der Schule und Gäste.
Jeder hält Ordnung, schont Einrichtungsgegenstände und Grünanlagen sowie Lehr- und Lernmittel.
Für absichtliche Beschädigungen trägt der Verursacher die Verantwortung.
Die Schüler kommen rechtzeitig in die Schule. Der Unterricht beginnt 07.55 Uhr.
Für Hortkinder ist die Schule ab 6.00 Uhr geöffnet. Kinder, die den Hort nicht
besuchen, werden 7.45 Uhr eingelassen und gehen zügig in ihr Klassenzimmer.
Das Schulgebäude bleibt von 07.55 Uhr bis mindestens 12.30 Uhr verschlossen.
Eltern verabschieden ihre Kinder in der Regel vor dem Eingangstor am Parkplatz. Das Parken auf dem Parkplatz ist nur Mitarbeitern der Schulen und der Kita „Löwenzahn“ gestattet.
In den ersten beiden Schulwochen können die Erstklässler noch bis zum Klassenzimmer gebracht werden.
Eltern und Gäste melden sich während der Schließzeit im Sekretariat, bei Hortangelegenheiten in der Kita „Löwenzahn“ .
Während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen sowie während der Hortbetreuungszeit wird das Schulgelände nicht verlassen. Die Klassenzimmer dürfen ohne Lehrer betreten werden. Werkraum, Turnhalle und Fachkabinette dürfen nur im Beisein eines Lehrers betreten werden. Die Schüler werden zu den Fachkabinetten geführt (FL).
Die Fachräume sind stets abzuschließen.
Vor jeder Unterrichtsstunde legt sich jedes Kind das nötige Material bereit, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Nach dem Unterricht räumt jeder seinen Arbeitsplatz auf. Unter den Bänken wird nichts aufbewahrt.
Die Tafeln werden feucht abgewischt.
Frühstückspause ist nach der 1. Stunde, die ersten Klassen regeln die Frühstückszeit individuell.
Hofpausen sind von 09:40 – 10.00 Uhr und von 11.40 – 12.10 Uhr.
Die Schüler werden von den Lehrern zum Speiseraum geführt.
Bei schlechtem Wetter wird durch den Lehrer, der die Aufsicht führt, die Hauspause bekanntgegeben.
Der Beginn der Essenpause ist pünktlich einzuhalten, damit der nachfolgende Unterricht nicht gestört wird.
Im Speiseraum sind Tische für die jeweiligen Klassen reserviert. Die Kinder nehmen möglichst immer denselben Platz ein.
Kinder ohne Essenmarke warten bis zum Schluss an der Essenausgabe. Der Aufsichtslehrer prüft, ob das jeweilige Kind bezahlt hat und macht einen Vermerk.
Alle halten sich an die Tischsitten. Die Kinder bleiben so lange am Platz bis jeder am Tisch aufgegessen hat. Der Tischdienst wischt nach dem Essen den Tisch ab und bringt das Geschirr zur Essenausgabe. Teller und Besteck bringt jeder Schüler selbst zurück. Kinder, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, nehmen an ihr mitgebrachtes Essen ein.
In den Garderoben achtet jeder Schüler auf Ordnung. Es werden immer dieselben Plätze genutzt. Es besteht Hausschuhpflicht für die Schüler von den Herbstferien bis zu den Osterferien.
Im Hort besteht ganzjährig Hausschuhpflicht.
Jeder achtet in den Toiletten auf Sauberkeit und verlässt diese in dem Zustand wieder, wie er diese selbst vorfinden möchte.
Im Schulgelände besteht Fahrradfahrverbot. Der Eingang für Fahrradfahrer der evangelischen GS und OS ist die Weststraße. Schüler der GS West kommen nicht mit dem Fahrrad zur Schule. Sondergenehmigungen erteilt die Schulleitung.
Das Klettern auf Bäume, Sträucher und Zäune ist nicht erlaubt.
Das Fußballspielen ist nur auf dem Sportplatz gestattet.
Das Werfen mit Steinen, Früchten oder anderen Gegenständen ist untersagt.
Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.
Elektronisches Spielzeug und gewaltorientiertes Spielzeug sind nicht erlaubt.
Elektronisches Spielzeug kann im Hort nach den entsprechenden Regelungen
genutzt werden.
Handys der Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen stets ausgeschaltet,
Stummschaltungen sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen werden Handys und nicht erlaubte Geräte eingezogen; sie
können von den Eltern abgeholt werden.
Spiel- und Sportgeräte im Außenbereich können von Schule und Kita gemeinsam zweckentsprechend genutzt werden.
Die Schüler folgen den Anweisungen der Pädagogen und Mitarbeiter gleich welcher Schulen oder Einrichtungen sie angehören.
Diese Hausordnung wurde mit der evangelischen GS / OS und der Kita „Löwenzahn“ am 30.06.2020 abgestimmt.