Im gesamten Schulgrundstück verhält sich jeder so, dass sich andere nicht gestört oder belästigt fühlen.
Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Höflichkeit kennzeichnen unser Miteinander.
Die Schülerinnen und Schüler grüßen die Lehrkräfte, Erzieher, andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und Gäste.
Die Schülerinnen und Schüler folgen den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich welcher Schulen oder Einrichtungen sie angehören.
Jeder hält Ordnung, schont Einrichtungsgegenstände und Grünanlagen sowie
Lehr- und Lernmittel.
Für absichtliche Beschädigungen trägt der Verursacher die Verantwortung.
Die Schülerinnen und Schüler kommen rechtzeitig in die Schule. Der Unterricht beginnt 07.55 Uhr.
Für Hortkinder ist der Frühhort in der Kita „Löwenzahn“ ab 6.00 Uhr geöffnet. Kinder, die den Hort nicht besuchen, werden frühestens 7.35 Uhr eingelassen und gehen zügig in ihr Klassenzimmer. Das Schulgebäude bleibt von 07.55 Uhr bis mindestens 11.40 Uhr verschlossen.
Eltern verabschieden ihre Kinder in der Regel vor dem Eingangstor am Parkplatz. Das Parken auf dem Parkplatz ist nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulen und der Kita
„Löwenzahn“ gestattet.
Nur in den ersten beiden Schulwochen können die Erstklässlerinnen und Erstklässler noch bis zum Klassenzimmer gebracht werden.
Eltern und Gäste melden sich während der Schließzeit im Sekretariat, bei Hortangelegenheiten in der Kita „Löwenzahn“.
Während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen sowie während der
Hortbetreuungszeit wird das Schulgelände nicht verlassen.
Die Klassenzimmer dürfen ohne Lehrkräfte betreten werden.
Der Werkraum, die Turnhalle und die Fachkabinette dürfen nur im Beisein einer Lehrerin oder eines Lehrers betreten werden. Die Schüler werden zu den Fachkabinetten geführt (FL). Die Fachräume sind stets abzuschließen.
Vor jeder Unterrichtsstunde legt sich jedes Kind das nötige Material bereit, damit der
Unterricht pünktlich beginnen kann.
Nach dem Unterricht räumt jeder seinen Arbeitsplatz auf. Unter den Bänken wird nichts aufbewahrt.
Die Frühstückspause findet nach der 1. Stunde statt. Hofpausen sind von 09:40 – 10.00 Uhr und von 11.55 – 12.15 Uhr. Bei schlechtem Wetter wird durch die Lehrkraft, die die Aufsicht führt, die Hauspause bekanntgegeben.
Die Schülerinnen und Schüler werden von den Hortaufsichtspersonen oder Lehrkräften zum Speiseraum geführt.
Mittagspausenregelung für Kinder, die im Anschluss noch Unterricht haben (5./6. Stunde):
Der Beginn der Essenpause ist pünktlich einzuhalten, damit der nachfolgende
Unterricht nicht gestört wird.
Im Speiseraum sind Tische für die jeweiligen Klassen reserviert. Die Kinder nehmen möglichst immer denselben Platz ein.
Kinder ohne Essenskarte warten bis zum Schluss an der Essenausgabe. Die Aufsichtslehrkraft prüft, ob das jeweilige Kind bezahlt hat und macht einen Vermerk.
Alle halten sich an die Tischsitten. Die Kinder bleiben so lange am Platz, bis eine aufsichtshabende Person gegen 11.55 Uhr ein Zeichen gibt, das fertige Kinder zur sich anschließenden Hofpause auf den Hof gehen dürfen. Die anderen Kinder essen in Ruhe auf und begeben sich danach selbstständig auf den Hof. Der Tischdienst wischt nach dem Essen den Tisch ab. Teller und Besteck bringt jede Schülerin und jeder Schüler selbst zurück. Kinder, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, nehmen ihr mitgebrachtes Essen ein.
Die Klassen, die nach der 4. Unterrichtsstunde Schulschluss haben, nehmen mit dem Hortpersonal das Mittagessen ein und beginnen im Anschluss die gemeinsame Hortzeit.
In den Garderoben achten alle auf Ordnung. Es werden immer dieselben Plätze genutzt. Es besteht sowohl für die Schule als auch für den Hort ganzjährig eine Hausschuhpflicht.
Jeder achtet in den Toiletten auf Sauberkeit und verlässt diese in dem Zustand wieder, wie er diese selbst vorfinden möchte.
Im Schulgelände besteht Fahrradfahrverbot. Der Eingang für Fahrradfahrer der evangelischen GS und OS ist die Weststraße. Schülerinnen und Schüler der GS West stellen ihr Rad sicher in den Fahrradständer. Eine Haftung bei Diebstahl wird NICHT von der Schule übernommen.
Das Klettern auf Bäume, Sträucher und Zäune ist nicht erlaubt.
Das Fußballspielen ist nur auf dem Sportplatz gestattet.
Das Werfen mit Steinen, Früchten oder anderen Gegenständen ist untersagt.
Die Drehscheibe maximal von 3 Kinder gleichzeitig und nur mit Festhalten im Stehen benutzt werden.
Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.
Elektronisches und gewaltorientiertes Spielzeug sind nicht erlaubt.
Handys sowie Smartwatches der Schülerinnen und Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen stets ausgeschaltet. Stummschaltungen sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen werden Handys, Smartwatches und nicht erlaubte Geräte eingezogen. Sie können von den Eltern abgeholt werden.
Spiel- und Sportgeräte im Außenbereich können von Schule und Kita gemeinsam zweckentsprechend genutzt werden.
Auf unserem Schulgelände sowie in unserem Schulgebäude ist es nicht gestattet, alkoholhaltige Getränke (nur bei besonderen Anlässen erfolgt eine Sondergenehmigung durch die Schulleitung) oder Tabakwaren zu konsumieren sowie Cannabisprodukte mit sich zu führen.